Unsere Aufgaben

Wie ist die Freiwillige Feuerwehr entstanden?

Das hessische Gesetz über den Brandschutz, den Katastrophenschutz und die allgemeine Hilfe verpflichtet jede Gemeine eine eigene Feuerwehr aufzustellen. So ist auch die Freiwillige Feuerwehr Erlensee eine Einrichtung der Stadt mit einem Feuerwehrhaus in Langendiebach und einem in Rückingen.

Aber die Feuerwehr ist schon viel älter als das Gesetzt. Bereits im 19. Jahrhundert schlossen sich die Bürger zusammen um Brände zu bekämpfen. 1878 schlossen sich in Langendiebach und 1900 in Rückingen die Bürger zusammen und gründeten Feuerwehr Vereine um Brände zu löschen. Diese beiden Vereine bestehen heute noch uns sind eng verbunden mit der Freiwilligen Feuerwehr Erlensee. Die Vereine unterstützen die Feuerwehr und fördern den Brandschutz.

Was bedeutet Freiwillig?

Das System einer Berufsfeuerwehr ist jedem bekannt. Eine Feuerwache wird rund um die Uhr von Feuerwehrleuten besetzt, die im Einsatzfall die Fahrzeuge besetzen und zum Einsatzort ausrücken.

Die Feuerwehrhäuser der Freiwilligen Feuerwehren sind nicht besetzt. Die Mitglieder der Einsatzabteilungen werden im Einsatzfall über die Sirenen oder digitale Meldeempfänger alarmiert und begeben sich dann zum Feuerwehrhaus um die Fahrzeuge zu besetzen. Eine Art Rufbereitschaft gibt es nicht. Jedes Mitglied kann 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche – auch während der Arbeitszeit – zu einem Einsatz alarmiert werden. Die Lehrgänge und Ausbildungen finden abends und am Wochenende statt.

Was sind die Aufgaben einer Freiwilligen Feuerwehr?

Auch hier hat das Gesetzt eine klare Vorstellung:
„§6 Die Feuerwehren haben im Rahmen der geltenden Gesetze die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit, dem Einzelnen oder Tieren die durch Brände, Explosionen, Unfälle oder andere Notlagen, insbesondere durch schadenbringende Naturereignisse, drohenden Gefahren für Leben, Gesundheit, natürliche Lebensgrundlagen oder Sachen abzuwenden. „(HBKG, 23.08.2018)

Das heißt, dass wir jeder Person und jedem Tier helfen, welches sich in Not befindet. Ebenso helfen wir, wenn Sachen bedroht sind.

Jedoch ist jede Bürgerin und jeder Bürger im gewissen Maß zur Selbsthilfe verpflichtet. Somit hat jeder Hilfe zu leisten, wenn er sich selbst nicht in Gefahr bringt.